Vereinbarung für das Programm “Office Hours”

§ 1 Vorbemerkungen

(1) bei Founders handelt es sich um “founders-stp - Verein zur Förderung des Unternehmergeistes”, ZVR-Nr. 1737201064 mit Sitz in der Kremser Landstraße 2, 3100 St. Pölten (in Folge Founders).

(2) Experten sind Spezialisten und Berater in einem bestimmten Fachbereich (in Folge Experte)

(3) Gründungsinteressierte oder Gründer (in Folge Gründer) werden von Founders über das Programm “Office Hours” (in Folge Programm) Kontakt zu Experten hergestellt.

(4) Das Programm “Office Hours” findet in den Räumlichkeiten des Beta-Campus St. Pölten, ZVR-Nr. 1123871700 mit Sitz am Hauptplatz 3/5, 3340 Zell-Markt, (in Folge Beta-Campus), im Raiffeisen Corner der Raiffeisenbank Region St. Pölten eGen mit Sitz in der Kremser Landstraße 18, 3100 St. Pölten (in Folge Raiffeisenbank) statt.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Founders stellt im Rahmen des Programms “Office Hours” eine Plattform zur Verfügung, durch die der Gründer Kontakt zu Experten verschiedener Fachrichtungen herstellen kann. Die Experten verpflichten sich, nach expliziter Terminzusage des Kontakts ein kostenloses und unverbindliches Gespräch im Umfang von mindestens 30 Minuten und maximal 60 Minuten mit dem Gründer durchzuführen.

(2) Founders bemüht sich den Prozess möglichst einfach für alle Beteiligten zu gestalten. Der Prozess sieht folgendermaßen aus:

  • Der Gründer stellt eine Anfrage an Founders für ein unverbindliches Gespräch mit einem konkreten Experten an einem konkreten Termin
  • Founders prüft die Anfrage nach Qualität und leitet die Anfrage abschließend dem Experten weiter
  • Der Experte bestätigt den Termin gegenüber Founders
  • Founders schickt eine konkrete Terminvereinbarung an den Gründer, den Experten und den Beta-Campus zur Raumbuchung - erst dann gilt der Termin als vereinbart.
  • Der Experte kann den Termin ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesem Fall schickt Founders eine Absage an den Gründer und den Experten.

(3) Founders behält sich das Recht vor, die Anfrage des Gründers mehreren Experten weiterzuleiten und übernimmt keine Verantwortung für das tatsächliche Zustandekommen des Termins nach erfolgter Zusage.

(4) Nach dem Gespräch steht es dem Gründer und dem Experten frei, ein gesondertes Vertragsverhältnis einzugehen. Von diesem Vertragsverhältnis bleibt Founders unberührt. Founders ist im Rahmen dieses Vertrages nicht berechtigt, im Namen der Gründer oder der Experten Erklärungen abzugeben, wenn Founders dazu im konkreten Einzelfall keine schriftliche Spezialvollmacht erhalten hat.

(5) Der Experte erklärt sich damit einverstanden, dass der vollständige Name, eine Auflistung der Spezialgebiete, ein persönliches Foto, eine kurze Biografie und der Name des Unternehmens von Founders im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen Online sowie Offline uneingeschränkt zum Zweck der Bewerbung des Programms verwendet werden dürfen.

(6) Der Gründer erklärt sich damit einverstanden, dass bei erfolgreicher Vermittlung eines Erstkontaktes, der vollständige Name, ein persönliches Foto und der Name des Unternehmens von Founders im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen Online sowie Offline uneingeschränkt zum Zweck der Bewerbung des Programms verwendet werden dürfen.

(7) Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich bei der Erfüllung dieses Vertrages bestmöglich zu unterstützen und alle notwendigen Informationen (unter Wahrung allfälliger Geheimhaltungspflichten) auszutauschen.


§ 3 Vergütung/Fälligkeit

Es wird vereinbart, dass die Vermittlungstätigkeit durch Founders unentgeltlich erfolgt. Weder Founders, noch der Experte haben Anspruch auf Vergütung bzw. ein Entgelt aus gegenständlichem Vertrag.


§ 4 Datenverarbeitung

Gründer und Experten stimmen ausdrücklich zu, dass die im Rahmen des Programms übermittelten Daten von Founders an Beta-Campus und die Raiffeisenbank als Auftragsverarbeiter weitergeleitet werden dürfen. Dies erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Durchführung des Programms. Darüber hinaus können Founders sowie Auftragsverarbeiter, Gründer und Experten die Daten zur möglichen Begründung eigener Vertragsverhältnisse nutzen.


§ 5 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner werden Gegenstand und Inhalt dieses Vertrages, die jeweils in oder aus Zusammenhang mit diesem Vertrag übermittelten und erstellten Unterlagen, Daten und Dokumente, welcher Art auch immer, sowie sämtliche erteilten Auskünfte und Informationen streng vertraulich behandeln und Dritten nicht bzw nur nach Rücksprache mit dem anderen Vertragspartner offenlegen.

(2) Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht nur während dieser Zusammenarbeit, sondern auch nach Beendigung dieser Zusammenarbeit, aus welchem Grund diese auch erfolgt, und für jede weitere Zusammenarbeit in der Zukunft, selbst wenn dies nicht in jedem einzelnen Fall ausdrücklich vereinbart wird.


§ 6 Inkrafttreten/Kündigung/vorzeitige Auflösung

(1) Dieser Vertrag tritt mit Anmeldung des Experten für die Plattform in Kraft.

(2) Der Vertrag wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.


§ 7 Änderungen/Ergänzungen

(1) Neben diesem Vertrag bestehen keinerlei mündliche oder schriftliche Abreden, die im

Widerspruch zu diesem stehen. Allfällige vor Abschluss dieses Vertrages getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, verlieren bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem einzelnen Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform; die Übersendung via E-Mail genügt der Schriftform. All dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.


§ 8 Mitteilungen

(1) Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine andere Form vorgesehen ist, schriftlich an folgende Adresse zu richten:

An Founders:
Kremser Landstraße 2, 3100 St. Pölten
hello@founders-stp.com

Die Übersendung via E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.

(2) Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten. Für das fristgerechte Einlangen einer Mitteilung ist, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, das Datum der Aufgabe (Poststempel, E-Mail-Bestätigung) maßgeblich.


§ 9 Auslegung/Salvatorische Klausel

(1) Überschriften dienen lediglich zur Information und haben für die Auslegung dieses Vertrages keinerlei Bedeutung. Die Auslegungsregel des § 915 ABGB wird, soweit sie auf diesen Vertrag oder einzelne Bestimmungen anwendbar ist, ausdrücklich abbedungen; vielmehr ist bei Unklarheiten ein für alle Vertragspartner ausgewogenes Auslegungsergebnis zu gewinnen.

(2) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder Teile hiervon unwirksam oder nichtig sein, so führt dies nicht zum gänzlichen Entfall dieser Bestimmung(en), es gelten dann jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam bzw gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.


§ 10 Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Erfüllungsort

(1) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 3100 St. Pölten (Österreich) sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

(2) Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

(3) Als Erfüllungsort für sämtliche aus diesem Vertrag resultierenden Verbindlichkeiten und Verpflichtungen wird, soweit sich aus der Natur der zu erbringenden Leistung nichts anderes ergibt, der Sitz von Founders vereinbart.


Stand: 3. Februar 2025