Ausschreibung und Teilnahmebedingungen F.I.R.E. Programm 2025

1. Ziele

Mit dem F.I.R.E. Programm von founders-stp - Verein zur Förderung des Unternehmergeistes, Kremser Landstraße 2, A-3100 St. Pölten (in weiterer Folge auch "Founders" genannt) soll die Verwirklichung von frühphasigen Gründungsideen unterstützt werden. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, einen Impuls zu setzen, um innovative Gründungsideen in der Hauptstadtregion St. Pölten zu realisieren und dadurch einen Beitrag zur Strukturverbesserung der regionalen Wirtschaft zu leisten.

Zielgruppe sind Personen, die bisher am Markt noch keiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen oder wenig Erfahrung in diesem Bereich aufweisen. Diesen soll das ausgeschriebene F.I.R.E. Programm den Schritt in die Vorgründungsphase erleichtern.

Mit dem Bezug des Stipendiums sollen die Preisträger:innen darin unterstützt werden, sich der Ausarbeitung des prämierten Gründungsvorhabens intensiv widmen zu können.

Auf Basis eines inhaltlich und wirtschaftlich nachvollziehbaren Konzepts erhalten die Preisträger:innen die Möglichkeit, für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten eine finanzielle Unterstützung („Stipendium“) in der Höhe von EUR 1.500 pro Monat (in Summe EUR 9.000, Auszahlung in drei Tranchen) zu erhalten. Eine unselbständige Erwerbstätigkeit während der Stipendiumsbezugszeit von max. 25 Stunden pro Woche ist möglich.

Eine Umsetzung der ausgearbeiteten Gründungsidee (des Geschäftsmodells) durch eine darauf basierende Unternehmensgründung ist keine Voraussetzung für den Bezug des Stipendiums, sofern das ehrliche Bemühen zur Realisierung glaubhaft gemacht werden kann und die Berichte (Meilensteinbericht, Endbericht) rechtzeitig übermittelt werden.

Das Stipendium dient ausschließlich dazu, dass sich die Preisträger:innen auf die Ausarbeitung der Gründungsidee konzentrieren können und ist nicht zur Finanzierung einer (wenn auch gewünschten) Unternehmensgründung bestimmt.

Das F.I.R.E. Programm unterliegt nicht dem Beihilfenrecht der Europäischen Union, da es sich bei den Preisträger:innen ausschließlich um natürliche Personen handelt.


2. Ausschluss des Rechtsanspruchs

Das Programm und die Zahlungsabwicklung wird vom privatrechtlich eingerichteten und gemeinnützigen Verein founders-stp - Verein zur Förderung des Unternehmergeistes, Kremser Landstraße 2, A-3100 St. Pölten durchgeführt. Auf die Teilnahme am Programm, auf den Abschluss eines Fördervertrages und auf die Leistung von Auszahlungen besteht kein Rechtsanspruch.

Die Entscheidung auf Zuerkennung des Stipendiums erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel und ist jedenfalls mit diesen begrenzt.


3. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Ausschreibung „F.I.R.E.“ berechtigt sind
a. eigenberechtigte natürliche Personen (einzeln oder als Team, wobei maximal zwei Personen aus einem Team im F.I.R.E. Programm aufgenommen werden),
b. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
c. keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder wenig Erfahrung in diesem Bereich aufweisen,
d. die nicht zur Teilnahme am Unternehmensgründungsprogramm des Arbeitsmarktservice berechtigt sind,
e. den Hauptwohnsitz in der niederösterreichischen Hauptregion NÖ Mitte, gemäß Definition des Amt d. NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten haben
f. den künftigen Unternehmenssitz in der Stadt St. Pölten planen


4. Einreichbare Vorhaben

Eingereichte Gründungsideen sollen hinsichtlich Umsatzentwicklung und Beschäftigung wachstumsorientiert und skalierbar sein und einen ersichtlichen Innovationsgehalt aufweisen. Das der Gründungsidee zugrundeliegende Geschäftsmodell ist im Teilnahmeantrag anhand nachvollziehbar inhaltlicher und wirtschaftlicher Eckpunkte darzustellen (das entsprechende Formular kann unter fire.founders.co.at heruntergeladen werden) und ist während des Bezugs des Stipendiums detailliert auszuarbeiten.


5. Teilnahme und Teilnahmeunterlagen

5.1. Teilnahmeantrag

Die Bewerbung für die Teilnahme am Programm ist ausschließlich online möglich. Die unter fire.founders.co.at abrufbaren Online-Formulare („Teilnahmeantrag“) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Eine Bewerbung für die Teilnahme ist erst dann erfolgt, nachdem das Formular eingereicht wurde und eine entsprechende Bestätigung an die Teilnehmer:innen versendet wurde. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher oder englischer Sprache auszufüllen.

5.2. Beizufügende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a. Reisepasskopie
b. unterfertigte „Allgemeine Teilnahmebedingungen zur Ausschreibung F.I.R.E.“.
Mit der Unterfertigung der „Allgemeinen Teilnahmebedingungen zur Ausschreibung F.I.R.E.“ werden die Bestimmungen dieser Ausschreibung sowie der Allgemeinen Teilnahmebedingungen durch die Teilnehmer:innen als rechts verbindlich bestätigt. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen sind von jeder teilnehmenden Person zu unterfertigen und mit einzureichen.

Die Unterzeichnung kann erfolgen
i. eigenhändig auf einem Ausdruck der Allgemeinen Teilnahmebedingungen (in diesem Fall sind die unterfertigten Allgemeinen Teilnahmebedingungen als Scan hochzuladen) oder
ii. durch eine qualifizierte digitale Signatur (Handy Signatur).
c. Optional
i. Geschäftsidee-Präsentation/Pitch Deck (max. 5 Seiten)
ii. Detailkalkulationen
iii. Lebenslauf


6. Bewertung und Entscheidung

6.1. Formale Vorprüfung

Founders führt bei allen Einreichungen eine formale Vorprüfung durch. Founders kann die Teilnehmer:innen gegebenenfalls auffordern, fehlende Angaben zu ergänzen oder Unterlagen nachzureichen.

6.2. Auswahlverfahren und Bewertungskriterien

a. Auswahlverfahren
Als Auswahlverfahren kommt das Wettbewerbsprinzip zur Anwendung. Dabei werden die bis zu einem bestimmten – auf der Website unter folgendem Link fire.founders.co.at bekanntgegebenen – Stichtag eingereichten Vorhaben bewertet und gereiht.
b. Kriterien

Für die Bewertung der Vorhaben werden einerseits allgemeine und andererseits spezifische Bewertungskriterien herangezogen. Die Gewichtung der Kriterien wird im Bewertungsschema festgelegt. Das Bewertungsschema wird auf der Website unter folgendem Link fire.founders.co.at veröffentlicht.

6.3. Bewertung/Jury

Zur Bewertung der eingereichten Gründungsideen wird durch Founders eine unabhängige Fachjury mit Expert:innen bestellt, wobei die Funktionsdauer der einzelnen Jurymitglieder auf die Dauer des Auswahlverfahrens beschränkt ist.

Die Zusammensetzung der Fachjury wird auf der Website unter folgendem Link fire.founders.co.at veröffentlicht. Die Fachjury ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Fachjury gilt als beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind. Stimmenthaltung gilt als Ablehnung. Stimmrechtsübertragung oder die Entsendung einer Vertreter:in ist nicht zulässig. Für die Juryentscheidung ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

6.4. Reihung und Prämierungsvorschlag

a. Reihung: Teilnahmeanträge, die bei Founders bis zu einem auf der Website fire.founders.co.at bekannt gegebenen Stichtag vollständig eingereicht werden, werden nach dem Bewertungsergebnis gereiht. Werden die Bewertungskriterien nicht zu einem Mindestmaß erfüllt, oder im Teilnahmeantrag keine ausreichenden Angaben für die Beurteilung gemacht, kann die Jury den Teilnahmeantrag ausscheiden.

b. Elevator Pitch & Hearing: Die Gründungsideen mit der höchsten Punkteanzahl werden zu einem Elevator Pitch vor der Fachjury mit anschließendem Hearing eingeladen. Pitch & Hearing finden unter Umständen online statt.

c. Jurysitzung: Das finale Bewertungsergebnis wird im Zuge der Jurysitzung nach erfolgtem Hearing erstellt.

d. Vergabe: Die Stipendien werden vom jeweils zuständigen Vereinsorgan unter Bedachtnahme auf die Vorschläge der Fachjury vergeben.

6.5. Höhe des Preisgeldes

Insgesamt werden maximal 4 Stipendien vergeben (pro Preisträger:in € 9.000,-), diese Zahl kann aber mangels ausreichender – auch aufgrund von Ausscheidungen – Teilnahmeanträge oder aufgrund mangelnder budgetärer Mittel unterschritten werden.


7. Mitteilung der Entscheidung

Die Teilnehmer:innen erhalten die Mitteilung über die Entscheidung der Founders und allfällige Bedingungen für die Gewährung eines Stipendiums in schriftlicher Form per E-Mail .


8. Stipendium / Auszahlung 1., 2. und 3. Tranche

Im Falle einer Prämierung erhält die Teilnehmer:in die Möglichkeit des Bezugs eines Stipendiums, sofern die in dieser Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Auszahlung des Stipendiums in Höhe von € 9.000,- pro Preisträger:in erfolgt jeweils in drei Tranchen in der Höhe von € 3.000,-.

Die Auszahlung der 1. Tranche in der Höhe von € 3.000,- erfolgt auf ein auf die Preisträger:in lautendes Bankkonto nach positiver Mitteilung gemäß Pkt. 8 zum Stichtag 01.10.2025.

Die Auszahlung der 2. Tranche in der Höhe von € 3.000,- erfolgt nach pünktlicher Übermittlung des Meilensteinberichtes gemäß Pkt. 10.a. (dieser ist bis zum 30.11.2025 abzugeben).

Die Auszahlung der 3. Tranche in der Höhe von € 3.000,- erfolgt nach pünktlicher Übermittlung des Endberichts nach Pkt. 10.a. (dieser ist bis zum 31.03.2026 abzugeben).

Bei Teams können maximal 2 Teammitglieder ein Stipendium erhalten. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung der jeweiligen Tranchen jeweils zur Hälfte an die beiden Teammitglieder.


9. Berichtspflichten

9.1. Meilensteinbericht

Im Fall einer Prämierung haben die Teilnehmer:innen unaufgefordert bis 30.11.2025 schriftlich einen aussagekräftigen Meilensteinbericht zu übermitteln. Founders wird entsprechende Vorlagen auf der Website fire.founders.co.at zur Verfügung stellen.

9.2. Endbericht

Bis 31.03.2026 ist ein aussagekräftiger Abschlussbericht an Founders zu übermitteln. Founders wird eine entsprechende Vorlage auf der Website fire.founders.co.at zur Verfügung stellen.

9.3. Monitoring

Die Preisträger:innen erklären sich bereit, an Evaluierungen des Stipendiums mitzuwirken. Diese können während des Bezugs, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


10. Voraussetzungen für den Bezug

10.1. Die Mittel aus dem F.I.R.E. Programm ist zweckmäßig (für die Ausarbeitung der eingereichten Gründungsidee) zu verwenden. Eine Zuwendung dieser Mittel an Dritte zu anderen Zwecken ist unzulässig.

10.2. Die Preisträger:in muss sich über den gesamten Zeitraum zwischen 1.9.2025 und 31.3.2026 zielstrebig dem Gründungsvorhaben widmen. Damit dies gewährleistet ist, darf mit dem angezeigten Vorhabenstart (siehe Pkt. 13) ein unselbstständiges Angestelltenverhältnis (bei einem Arbeitgeber oder bei mehreren Arbeitgebern zusammengerechnet) in der Höhe von max. 25 Stunden pro Woche nicht überschritten werden.

10.3. Der Start der Ausarbeitung des Gründungsvorhabens hat mit spätestens 1. September 2025 zu erfolgen.

10.4. Die Berichte gemäß Pkt. 10 sind zeitgerecht zu übermitteln.

10.5. Verpflichtend (pro Gründungsvorhaben für mindestens eine prämierte Person) ist die Teilnahme an Coaching-, Mentoring- und Vernetzungsveranstaltungen, die von Founders angeboten werden und im Zuge des Stipendiums zu absolvieren sind.

10.6. Über das Vermögen der Preisträger:in ist kein Insolvenzverfahren anhängig bzw. wurde ein solches nicht in den letzten 10 Jahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen.


11. Widerruf und Rückzahlung

Founders ist berechtigt, das gewährte Stipendium zu widerrufen, wenn
a. die Subvention aufgrund wissentlich unrichtiger Angaben erwirkt wurde oder
b. eine der sonstigen Voraussetzungen für den Bezug (siehe Punkt 10.) nicht erfüllt wird
c. die Vorgaben der Ausschreibung oder die Zusicherungen im Teilnahmeantrag nicht (mehr) eingehalten werden, insbesondere wenn die Mittel (auch nur zum Teil) zweckwidrig verwendet werden.

Der Widerruf kann bis zu zwei Jahre nach Auszahlung der dritten Tranche (siehe Punkt 9) erfolgen. Der Widerruf ist der Preisträger:in schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Im Falle des Widerrufs ist das ausbezahlte Stipendium binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung zur Gänze zurückzuzahlen (auch wenn der Grund für den Widerruf erst während oder nach der laufenden Ausarbeitungsperiode gesetzt wurde).


12. Datenschutz

12.1. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Im Zuge der Entscheidung über das Stipendium verarbeitet Founders zur Erfüllung ihrer vertraglichen oder rechtlichen Pflichten personenbezogene Daten der Teilnehmer:in im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Zuge der Abwicklung des gesamten Förderungsvorganges. Die von der Teilnehmer:in bekanntgegebenen Daten werden im Rahmen des konkreten Verfahrens und der gesetzlichen Zulässigkeit an sonstige Verfahrensbeteiligte weitergegeben und nach Abschluss des Verfahrens gespeichert. Im Zusammenhang mit der Verwendung von personenbezogenen Daten hat die Teilnehmer:in das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung sowie das Recht, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde zu erheben.

12.2. Publizierbare Daten

Vorbehaltlich anderslautender bundes- oder landesgesetzlicher bzw. unionsrechtlicher Vorschriften ist Founders im Fall der Zusage eines Preisgeldes zur uneingeschränkten Veröffentlichung der nicht personenbezogenen Daten der Preisträger:in, der Bezeichnung und der Kurzbeschreibung des Vorhabens, des Preisgeldbetrags sowie der Begründung für die Auswahl des Vorhabens berechtigt.


13. Schad- und Klagloshaltung

Die Teilnehmer:innen sind zur Einhaltung aller im Zusammenhang mit dem Ansuchen, der Gewährung und Abwicklung des Vorhabens sowie deren Kontrolle u. dgl. einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben und rechtlichen Grundlagen verpflichtet.


14. Geltungszeitraum

Diese Ausschreibung ist – vorbehaltlich allfälliger Revisionen aufgrund entsprechender Organbeschlüsse bzw. vorzeitiger Einstellung – gültig für Einreichungen zur Förderperiode, die im September 2025 beginnt.


15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Alle auf Basis dieser Ausschreibung resultierenden Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich österreichischem Recht sowie den gemäß dieser Ausschreibung anzuwendenden oder sonst relevanten EU-rechtlichen Bestimmungen. Gerichtsstand für alle aus bzw. im Zusammenhang mit dieser Förderausschreibung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten.


16. Ausschreibende Stelle

founders-stp
Verein zur Förderung des Unternehmergeistes
Kremser Landstraße 2
A-3100 St. Pölten

ZVR-Zahl 1737201064

E-Mail: hello@founders.co.at
Website: https://www.founders.co.at